Januar 2005: Arbeitgeber

Unterlassene Steueranmeldung: Schätzungs- und Haftungsbescheid

Im Falle eines Arbeitgebers, der die Lohnsteuer nicht angemeldet und abgeführt hat, kann das Finanzamt die Steuer durch Schätzungsbescheid festsetzen. Der Erlass eines Haftungsbescheides wird dadurch nicht ausgeschlossen.

Eine Steuerfestsetzung durch Schätzungsbescheid ist auch gegenüber dem Arbeitgeber zulässig, der für eine Steuer haftet und sie gleichzeitig anzumelden und abzuführen hat. Das gilt unabhängig davon, dass Steuerschuldner der Lohnsteuer der Arbeitnehmer ist. Kommt der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen nicht nach, ist die Festsetzung der Steuer durch Schätzungsbescheid nicht deshalb ausgeschlossen, weil gleichzeitig die Voraussetzungen für den Erlass eines Haftungsbescheides erfüllt sind. Da Haftungs- und Abführungsschuld des Arbeitgebers nicht im Konkurrenzverhältnis stehen, muss das Finanzamt seine Entscheidung, warum ein Schätzungs- oder ein Haftungsbescheid erlassen wurde, nicht begründen.

Die Folge dieser Sichtweise des Bundesfinanzhofes: Gegen einen Schätzungsbescheid kann nicht ausschließlich mit dem formalen Argument vorgegangen werden, das Finanzamt hätte einen Haftungsbescheid erlassen müssen (BFH-Urteil vom 7.7.2004, Az. VI R 171/00).