Februar 2004: Kapitalanleger

Umsetzung der EU-Zinsrichtlinie

Die ursprünglich geplante zweite Säule des Gesetzesvorhabens zur Förderung der Steuerehrlichkeit, die Einführung einer Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge in Höhe von 25 Prozent, soll nach einer Verpflichtungserklärung der Bundesregierung analog zur EU-Zinsrichtlinie erst zum 1.1.2005 umgesetzt werden.

Die Richtlinie sieht vor, dass ab dem 1.1.2005 in zwölf Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) ein automatischer Informationsaustausch über Kapitalerträge von Nicht-Gebietsansässigen eingeführt wird. Für Luxemburg, Belgien und Österreich gibt es eine zeitlich und in der Höhe gestaffelte Übergangsregelung in Form einer Quellensteuer ohne Abgeltungswirkung (bis 2011 von 15 Prozent bis 35 Prozent). Von den Einnahmen werden 75 Prozent an den EU-Wohnsitzstaat des Anlegers überwiesen, der Rest verbleibt im Anlagestaat.
Luxemburg, Österreich und Belgien werden erst dann zum automatischen Informationsaustausch übergehen, wenn die europäische Union mit der Schweiz, Andorra, San Marino, Monaco und Liechtenstein ein Abkommen über den Informationsaustausch abschließt.