November 2003: Umsatzsteuerzahler

Umsatzsteuerpflichtige Privatnutzung beim Leasing-Pkw

Die Vorsteuer auf die Anschaffungskosten und die laufenden Kosten privat genutzter Betriebs-Pkw ist seit dem 1.1.2003 wieder voll abzugsfähig. Dasselbe gilt für die Vorsteuer aus den Leasing-Raten gemischt genutzter Fahrzeuge. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, inwieweit die Privatnutzung des Fahrzeugs umsatzsteuerpflichtig ist, wenn der Leasing-Vertrag vor dem 1.1.2003 geschlossen wurde.

Diese Frage lässt sich folgendermaßen beantworten: Die Privatnutzung ist umsatzsteuerpflichtig, weil § 3 Absatz 9a Satz 1 Nummer 2 Satz 2 in Verbindung mit § 15 Absatz 1b Umsatzsteuergesetz nicht greift. Denn diese Vorschriften schließen die Besteuerung der Privatnutzung nur für Fahrzeuge aus, für die bei der Anschaffung nur 50 Prozent der Vorsteuer abzugsfähig war. Die Regelungslücke für Fahrzeuge, die vor dem 1.1.2003 angeschafft wurden, hat also auf Leasing-Fahrzeuge keine Auswirkung.