Januar 2020: Alle Steuerzahler

Umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze

| In der letzten Ausgabe haben wir auf eine Änderung bei der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze durch das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz hingewiesen. Hier hat sich jedoch leider der „Fehlerteufel eingeschlichen“. Richtig ist Folgendes: Der Vorjahresumsatz für die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze wurde von 17.500 EUR auf 22.000 EUR angehoben. Diese Änderung tritt am 1.1.2020 in Kraft. |