August 2006: Umsatzsteuerzahler

Umsatzsteueraufteilung: Zur Notwendigkeit bei Reisebüro-Servicegebühr

Ab dem 1.7.2006 sind die von Reisebüros berechneten Vermittlungsgebühren für das Ausstellen von Flugtickets regelmäßig nur teilweise umsatzsteuerfrei. Wenn ein Unternehmen bei der Buchung von Flugreisen häufig ein Reisebüro in Anspruch nimmt, sollte deshalb künftig auf die Rechnungsbelege geachtet werden. So ist die Vermittlungsgebühr grundsätzlich in einen umsatzsteuerfreien und einen -pflichtigen Anteil aufzuteilen. Abhängig vom Flugziel kann der steuerpflichtige Teil wie folgt ermittelt werden:

  • bei Flügen innerhalb der EU mit 25 Prozent des Entgelts für die Vermittlungsleistung und
  • außerhalb der EU mit 5 Prozent (BMF, Schreiben vom 30.3.2006, Az. IV A 5 – S 7200 – 13/06).