Februar 2007: Umsatzsteuerzahler

Umsatzsteuer: Zur steuerlichen Gleichbehandlung mit Betrieben des Fiskus

Konkurriert ein Unternehmer mit einem Wirtschaftsbetrieb einer Gemeinde, kann er vom Finanzamt Auskunft darüber verlangen, ob die entsprechenden Umsätze bei der Umsatzsteuerfestsetzung berücksichtigt worden sind. Das gilt immer dann, wenn für ihn Anlass zu der Befürchtung besteht, die Gemeinde werde insoweit nicht zur Umsatzsteuer herangezogen und sie könne deshalb ihre Leistung günstiger anbieten.

Das Steuergeheimnis steht der Auskunftserteilung nicht entgegen. Mit diesem Urteil reagiert der Bundesfinanzhof auf die Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs, wonach der Unternehmer die betreffenden Umsatzsteuerfestsetzungen bei öffentlichen Einrichtungen vor Gericht angreifen kann. Damit kann das Unternehmen beim Finanzamt eine Auskunft über die Besteuerung des öffentlichen Anbieters verlangen und anschließend, wenn erforderlich, eine Konkurrentenklage beim Finanzgericht einreichen.

Hinweis: Da sich die Vorteile juristischer Personen des öffentlichen Rechts durch den auf 19 Prozent gestiegenen Umsatzsteuersatz verstärkt haben, wird dieser Aspekt immer wichtiger. Unternehmer sollten daher verstärkt Auskunftsersuchen starten, um die Steuerpflicht kommunaler Wettbewerber in Erfahrung zu bringen. Wird dabei die Nichtbesteuerung festgestellt, sind sie zu einer Konkurrentenklage befugt (BFH-Urteil vom 5.10.2006, Az. VII R 24/03).