Februar 2006: Umsatzsteuerzahler

Umsatzsteuer: Nur sieben Prozent bei Kombiartikel "Zeitschrift mit CD"

Die verstärkt in den Handel drängenden Zeitungen, die als Beilage eine CD beinhalten, unterliegen nach einem Urteil des Finanzgerichts Hamburg grundsätzlich insgesamt der ermäßigten Umsatzsteuer von sieben Prozent, da die beigelegten CDs in der Regel weder einzeln angeboten werden noch einzeln verkäuflich wären.

Diese so genannten Kombiartikel werden nach dem Bestandteil beurteilt, der ihnen den wesentlichen Charakter verleiht. Bei der Zeitschrift mit CD im vorliegenden Fall bestimmte die Zeitschrift den Charakter des Kombiartikels. Damit ist sie so einzureihen, als bestünde das gesamte Produkt vollständig aus diesem Bestandteil. Denn das Erscheinungsbild dieser Zeitschrift wird durch das Einheften oder Aufkleben der CD auf dem Titelblatt nicht wesentlich verändert. Zudem werden diese Zeitschriften mit CD als Presseerzeugnis neben anderen Zeitschriften vertrieben und nicht in der Computerabteilung verkauft.

Hinweis: Der Verkauf zum ermäßigten Steuersatz gilt selbst dann, wenn die Zeitschriften wahlweise ohne oder gegen einen Aufpreis von höchstens 100 Prozent mit CD angeboten werden. Auch dann bestimmt die Zeitschrift den Charakter der Warenzusammenstellung wesentlich. Etwas anders könnte sich allerdings ergeben, wenn die mit CD gelieferte Zeitschrift mehr als doppelt so teuer wäre wie die Ausgabe ohne beigefügte CD (FG Hamburg, Urteil vom 30.6.2005, Az. VI 323/03).