September 2005: Umsatzsteuerzahler

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Online-Beantragung nun möglich

Das Bundesamt für Finanzen bietet ab sofort einen Web-Service zur Automatisierung der Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) an. Hierbei wird über das Formular-Management-Systems (FMS) des Bundes ein Internet-Formular zur Verfügung gestellt, über das die vollautomatisierte Beantragung ermöglicht wird. Das Formular und weitere Informationen zu dem neuen Service finden Sie direkt unter: http://www.bzst.de/ust/useg/UST_IdNr_.html

Für die Online-Beantragung sind folgende Daten einzugeben:

  • das Finanzamt, das für die Umsatzbesteuerung des Unternehmens zuständig ist,

  • die Steuernummer, unter der das Unternehmen umsatzsteuerlich geführt wird.
    Hinweis: Bei Organgesellschaften ist die Körperschaftsteuernummer und bei Einzelunternehmen sind Name, Vorname und Geburtsdatum des steuerpflichtigen Unternehmensinhabers anzugeben. Bei allen anderen Rechtsformen sind der Name des Unternehmens, Postleitzahl und Ort des Unternehmenssitzes anzuführen.

Die Identifikationsmerkmale werden nach der Übermittlung sofort mit dem vorliegenden Datenbestand des Bundesamtes für Finanzen verglichen und auf Übereinstimmung geprüft. Im Ergebnis erhält der berechtigte Antragsteller unmittelbar und ohne Medienbruch einen Online-Bescheid hinsichtlich der automatisierten Bearbeitung. Die Bekanntgabe der USt-IdNr. erfolgt allerdings ausschließlich auf dem Postweg und zwar direkt an die Anschrift des Antrag stellenden Unternehmensinhabers bzw. an das Unternehmen selbst. Damit soll vermieden werden, dass die USt-IdNr. einem nicht berechtigten Unternehmer bekannt gegeben und diese missbräuchlich verwendet wird.

Hinweis: Auch die steuerlichen Vertreter können auf diesem Weg für ihre Mandanten die USt-IdNr. beantragten. Allerdings erfolgt auch in diesen Fällen die schriftliche Bekanntgabe der zugeteilten USt-IdNr. unmittelbar an den Unternehmensinhaber bzw. an das Unternehmen selbst.