Oktober 2003: Alle Steuerzahler

Tod eines Ehepartners kurz vor dem Immobilienkauf

Der Tod eines Ehepartners, der zum Bezug der Eigenheimzulage berechtigt gewesen wäre, kann für den verbleibenden Ehepartner den Verlust der Förderung zur Folge haben. Das ist dann der Fall, wenn Ehegatten ein "Zweitobjekt" per notariellen Kaufvertrag erworben haben, die Übergabe des Objektes bis zum Todeszeitpunkt jedoch nicht erfolgte.

In dem Fall, über den das Finanzgericht Köln zu urteilen hatte, ging es um Folgendes: Die Klägerin und ihr Ehemann lebten seit 1974 in dem ihnen zu je ½ gehörenden Einfamilienhaus, für das sie bereits eine Förderung nach § 7b Einkommensteuergesetz in Anspruch genommen hatten. Im Dezember 1997 kauften die Eheleute durch notariell beurkundeten Kaufvertrag ein weiteres Einfamilienhaus zu je ½ Miteigentumsanteil. Vor dem Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten verstarb der Ehemann. Das Finanzgericht Köln versagte in seinem Urteil die Anerkennung der Eigenheimzulage für das Zweitobjekt mit dem Hinweis darauf, dass bei der Antragstellerin bereits Objektverbrauch durch die Anspruchnahme der Förderung nach § 7b Einkommensteuergesetz eingetreten sei. Hätte der Ehemann zum Zeitpunkt der Übergabe noch gelebt, so wäre ein Anspruch des Ehemannes noch möglich gewesen.

Maßgebend ist der Zeitraum, zu dem Besitz, Nutzen und Lasten auf die Erwerber übergehen (FG Köln, Urteil vom 11.7.2002, Az. 7 K 3697/02, rechtskräftig).