Februar 2007: Freiberufler und Gewerbetreibende

Tarifbegünstigte Einkünfte: Für Nachzahlung nach Auseinandersetzung

Honorarnachzahlungen sind bei Selbstständigen üblich, sodass hier regelmäßig keine außerordentlichen Einkünfte vorliegen. Bejaht hat der Bundesfinanzhof steuerbegünstigte außerordentliche Einkünfte jetzt allerdings bei einem Freiberufler für den Fall, dass eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit aufgrund einer vorausgegangenen rechtlichen Auseinandersetzung zusammengeballt zufließt. Denn dabei handelt es sich um eine bei Arbeitnehmern vergleichbare zusammengeballte Einmalzahlung.

Hinweis: Eine Nachzahlung im maßgeblichen Veranlagungsjahr, die einen Zeitraum von fünf Jahren betrifft, ist bereits mehrjährig, weil der Zufluss insgesamt mehrere Jahre betrifft. Der Umstand, dass sich der Zufluss aus mehreren Beträgen zusammensetzt, die jeweils einem bestimmten Einzeljahr zugerechnet werden können, steht der Annahme einer Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit nicht entgegen (BFH-Urteil vom 14.12.2006, Az. VI R 57/05).