Januar 2003: Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

Tantiemezahlungen als verdeckte Gewinnausschüttung

Wird dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH neben einem monatlichen Festgehalt jährlich eine weitere Festvergütung für den Fall gezahlt, dass eine bestimmte Umsatzgrenze erreicht wird, ist eine verdeckte Gewinnausschüttung regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn die Gesamtvergütung ihrer Höhe nach unangemessen ist (BFH-Urteil vom 5.5.2002, Az. IR 69/01). Aber Vorsicht: Die Finanzverwaltung so genannten Umsatztantiemen skeptisch gegenüber. Im Regelfall sind Gewinntantiemen "steuersicherer" als Umsatztantiemen.