März 2006: Alle Steuerzahler

Säumniszuschläge: Kein Erlass bei Bankverschulden

Beruht eine verspätete Zahlung von Steuerschulden auf einem Verschulden des vom Steuerpflichtigen mit der Überweisung beauftragten Kreditinstituts, kommt ein Erlass von Säumniszuschlägen nicht in Betracht.

Der Steuerpflichtige hat in einem solchen Fall lediglich einen zivilrechtlichen Anspruch gegen die von ihm beauftragte Bank. Es erscheint nicht gerechtfertigt, zu Lasten der Allgemeinheit einen Erlass der Säumniszuschläge zu gewähren, der sich letztlich nur zu Gunsten des Kreditinstituts auswirken würde.

Hinweis: Damit fällt es steuerrechtlich allein in den Risikobereich des Steuerpflichtigen, wenn das von ihm beauftragte Kreditinstitut den erteilten Auftrag nicht fristgemäß ausführt (FG München, Urteil vom 19.10.2005, Az. 4 K 3404/03).