März 2004: Abschließende Hinweise

Steuertermine im Monat März 2004

Im Monat März 2004 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:

Einkommensteuerzahler (vierteljährlich): Vorauszahlung bis Mittwoch, den 10. März 2004 (Zahlungsfrist bis Montag, den 15. März 2004).

Kirchensteuerzahler (vierteljährlich): Vorauszahlung bis Mittwoch, den 10. März 2004 (Zahlungsfrist bis Montag, den 15. März 2004).

Körperschaftsteuerzahler (vierteljährlich): Vorauszahlung bis Mittwoch, den 10. März 2004 (Zahlungsfrist bis Montag, den 15. März 2004).

Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Umsatzsteuer bis Mittwoch, den 10. März 2004.

Lohnsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Lohnsteuer bis Mittwoch, den 10. März 2004.

Bitte beachten Sie: Die Abgabeschonfrist entfällt seit dem 1.1.2004. Ab dem Tag nach Ende der Abgabefrist droht damit ein Verspätungszuschlag. Dabei ist die Abgabeschonfrist von der Zahlungsschonfrist zu unterscheiden. Die Zahlungsschonfrist beträgt gemäß dem Steueränderungsgesetz 2003 ab dem 1.1.2004 nur noch drei Tage statt wie bisher fünf Tage.

Die oben stehenden Texte sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.