Juni 2005: Abschließende Hinweise

Steuertermine im Monat Juni 2005

Im Monat Juni 2005 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:

Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Umsatzsteuer – mittels Barzahlung und Zahlung per Scheck – bis Freitag, den 10.6.2005.

Lohnsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Lohnsteuer – mittels Barzahlung und Zahlung per Scheck – bis Freitag, den 10.6.2005.

Einkommensteuerzahler (vierteljährlich): Vorauszahlung bis Freitag, den 10.6.2005.

Kirchensteuerzahler (vierteljährlich): Vorauszahlung bis Freitag, den 10.6.2005.

Körperschaftsteuerzahler (vierteljährlich): Vorauszahlung bis Freitag, den 10.6.2005.

Bitte beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung oder Einzahlung auf das Konto des Finanzamtes endet am Montag, den 13.6.2005. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Barzahlung und Zahlung per Scheck gilt.

Die oben stehenden Texte sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.