Januar 2004: Abschließende Hinweise

Steuertermine im Monat Januar 2004

Im Monat Januar 2004 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:

Umsatzsteuerzahler: Anmeldung und Zahlung von Umsatzsteuer bis Montag, den 12. Januar 2004.

Lohnsteuerzahler: Anmeldung und Zahlung von Lohnsteuer bis Montag, den 12. Januar 2004.

Bitte beachten Sie: Die Abgabeschonfrist entfällt ab dem 1.1.2004 für Steuern, die nach dem 31.12.2004 fällig werden. Ab dem Tag nach Ende der Abgabefrist droht damit ein Verspätungszuschlag. Dabei ist die Abgabeschonfrist von der Zahlungsschonfrist zu unterscheiden. Die Zahlungsschonfrist beträgt gemäß dem Steueränderungsgesetz 2003 ab dem 1.1.2004 nur noch drei Tage statt wie bisher fünf Tage.

Hinweis: Für die im Januar 2004 abzugebenden Voranmeldungen für November oder Dezember 2004 gilt der Wegfall der Schonfrist noch nicht.

Die oben stehenden Texte sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.