Februar 2005: Abschließende Hinweise

Steuertermine im Monat Februar 2005

Im Monat Februar 2005 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:

Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Umsatzsteuer bis Donnerstag, den 10. Februar 2005.

Lohnsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Lohnsteuer bis Donnerstag, den 10. Februar 2005.

Gewerbesteuerzahler: Zahlung bis Dienstag, den 15. Februar 2005.

Grundsteuerzahler: Zahlung bis Dienstag, den 15. Februar 2005.

Bei der Grundsteuer kann die Gemeinde abweichend nach dem vierteljährigen Zahlungsgrundsatz gemäß § 28 Abs. 2 GrStG verlangen, dass Beträge bis 15 Euro auf einmal am Montag, den 15. August 2005 und Beträge bis einschließlich 30 Euro je zur Hälfte am Dienstag, den 15. Februar 2005 und Montag, den 15. August 2005 zu zahlen sind. Im Monat August 2005 können sich durch regionale Feiertage Abweichungen ergeben.

Bitte beachten Sie: Die neue dreitägige Zahlungsschonfrist endet am Montag, den 14. Februar 2005 für die Umsatz- und Lohnsteuerzahlung und am Freitag, den 18. Februar 2005 für die Grund- und Gewerbesteuerzahler. Diese Frist gilt nicht für Barzahlung und Zahlung per Scheck.

Die oben stehenden Texte sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.