April 2004: Abschließende Hinweise

Steuertermine im Monat April 2004

Im Monat April 2004 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:

Umsatzsteuerzahler: Anmeldung und Zahlung von Umsatzsteuer bis Dienstag, den 13. April 2004 (Zahlungsfrist bis Freitag, den 16. April 2004).

Lohnsteuerzahler: Anmeldung und Zahlung von Lohnsteuer bis Dienstag, den 13. April 2004 (Zahlungsfrist bis Freitag, den 16. April 2004).

Bitte beachten Sie: Die Abgabeschonfrist entfällt ab dem 1.1.2004. Einen Tag nach Ende der Abgabefrist droht damit ein Verspätungszuschlag. Dabei ist die Abgabeschonfrist von der Zahlungsschonfrist zu unterscheiden. Die Zahlungsschonfrist beträgt gemäß dem Steueränderungsgesetz 2003 ab dem 1.1.2004 nur noch drei Tage statt wie bisher fünf Tage.

Die oben stehenden Texte sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.