Februar 2007: Kapitalanleger

Steuersparende Fondsbeteiligungen: Zur Aufklärungspflicht der Banken

Vermittelt eine Bank steuersparende Fondsbeteiligungen, die auf einem neuartigen Konzept beruhen, welches bis dahin in der steuerlichen Praxis noch nicht zur Anwendung gekommen ist, verstößt es gegen ihre vertragliche Hinweispflicht, wenn sie den Kunden lediglich über die normalerweise bei Steuersparmodellen bestehenden Risiken aufklären. In solch einem Fall muss der Kunde ungefragt darauf hingewiesen werden, dass noch keinerlei Erfahrungen über die steuerliche Behandlung der Anlage durch die Finanzämter bekannt sind. Die Bank hatte zwar eine Auskunft des Finanzamtes eingeholt. Hierbei handelte es sich jedoch nur um eine Meinungsäußerung und nicht um eine verbindliche Auskunft. Diese Information hätte die Bank dem Kunden nicht vorenthalten dürfen.

Hinweis: Erfolgt keine entsprechende Beratung, macht sich die Bank bei Ausbleiben der erwarteten Steuerersparnis gegenüber dem Kunden schadenersatzpflichtig (OLG Koblenz, Urteil vom 16.11.2006, Az. 6 U 150/06).