Januar 2005: Umsatzsteuerzahler

Steuerpflichtige Leistung: Pauschalangebote im Wellnessbereich

Pauschalangebote einer Klinik für Wellnessleistungen sind keine steuerbefreiten Leistungen aus einer heilberuflichen Tätigkeit nach § 4 Nummer 14 Umsatzsteuergesetz.

Das Finanzgericht Saarland sieht den Schwerpunkt in diesem Bereich im Entspannen und Wohlfühlen. Auch wenn die allgemeine Gesundheitsvorsorge im Vordergrund steht, werden die Leistungen nicht auf ärztliche Anordnung erbracht, so dass die Steuerbefreiung nach § 4 Nummer 14 Umsatzsteuergesetz nicht greift (FG Saarland, Urteil vom 10.9.2004, Az. 1 V 211/04).