März 2007: Kapitalanleger

Steuerpflichtig: Aktienfondserwerb unter Einsatz einer Lebensversicherung

Zinsen aus vor 2005 abgeschlossenen Lebensversicherungen sind steuerpflichtig, wenn der Vertrag zur Absicherung eines Kredits verwendet wird, der dem Kauf von Aktienfonds dient. In diesem Fall ist der Sonderausgabenabzug untersagt, weil das Darlehen auch der schädlichen Finanzierung von Kapitalforderungen dient, die im Fondsvermögen theoretisch enthalten sein können.

Hinweis: Damit bestätigt der Bundesfinanzhof die starre Auffassung der Vorinstanz sowie der Finanzverwaltung (BFH-Urteil vom 7.11.2006, Az. VIII R 1/06).