Juni 2006: Alle Steuerzahler

Steueränderungsgesetzes 2007: Bundeskabinett beschließt Entwurf

Am 10.5.2006 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2007 verabschiedet. Nach Aussage des Bundesministeriums der Finanzen enthält das geplante Gesetz Maßnahmen, die einen weiteren spürbaren Beitrag zur Stabilisierung des Steueraufkommens leisten und zugleich der Steuervereinfachung dienen sollen. Hier die wichtigsten Eckpunkte in einer Übersicht:

  • Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sollen nur noch dann als Betriebsausgaben/Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.

  • Die Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld bzw. kindbedingte Freibeträge für Kinder ab dem Geburtsjahrgang 1983 soll von vor Vollendung des 27. Lebensjahrs auf vor Vollendung des 25. Lebensjahrs abgesenkt werden, für Kinder des Geburtsjahrs 1982 auf vor Vollendung des 26. Lebensjahrs.

  • Der Sparerfreibetrag soll auf 750 EUR für Ledige bzw. 1.500 EUR für zusammenveranlagte Ehegatten gesenkt werden.

  • Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Betriebs- bzw. Arbeitsstätte sollen nicht mehr als Betriebsausgaben/Werbungskosten abziehbar sein. Zur Vermeidung von Härten für Fernpendler soll die Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 EUR zukünftig ab dem 21. Kilometer wie Betriebsausgaben/Werbungskosten berücksichtigt werden.

  • Für private zu versteuernde Einkommen über 250.000 EUR für Ledige bzw. 500.000 EUR für zusammenveranlagte Ehegatten sieht der Gesetzentwurf einen Zuschlag von 3 Prozentpunkten auf den Einkommensteuer-Spitzensteuersatz vor. Für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit soll ein Entlastungsbetrag eingeführt werden, der bis zum In-Kraft-Treten der Unternehmenssteuerreform am 1.1.2008 gewährt werden soll. Sollte die Unternehmenssteuerreform nicht wie vorgesehen zum 1.1.2008 in Kraft treten, soll durch ein geeignetes Gesetzgebungsverfahren die Verlängerung der Tarifbegrenzung sichergestellt werden. Durch die geplante Unternehmenssteuerreform soll eine Entlastung dann in anderer Weise erfolgen.

Hinweis: Das Gesetz soll am 1.1.2007 in Kraft treten (Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2007 vom 10.5.2006).