Juni 2017: Abschließende Hinweise

Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 06/2017

| Im Monat Juni 2017 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten: |

Steuertermine (Fälligkeit):

  • Umsatzsteuer (Monatszahler): 12.6.2017
  • Lohnsteuer (Monatszahler): 12.6.2017
  • Einkommensteuer (vierteljährlich): 12.6.2017
  • Kirchensteuer (vierteljährlich): 12.6.2017
  • Körperschaftsteuer (vierteljährlich): 12.6.2017

Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.

Beachten Sie | Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 15.6.2017.* Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.

* Für Bundesländer, in denen der 15.6.2017 (Fronleichnam) ein Feiertag ist, gilt der 16.6.2017.

Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):

Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, für den Beitragsmonat Juni 2017 am 28.6.2017.