März 2006: Umsatzsteuerzahler

Steuerfreier Umsatz: Auslagenersatz bei erfolgloser Kreditvermittlung

Auch der Auslagenersatz, den Kreditsuchende dem Vermittler vereinbarungsgemäß unabhängig davon zahlen, ob es zu einer Kreditgewährung kommt oder nicht, unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Denn die Steuerbefreiung der Kreditvermittlung setzt nicht voraus, dass es tatsächlich zu einer Kreditvergabe kommt. Entscheidend ist in solchen Fällen lediglich, ob der Vermittler bereits zu beiden Vertragspartnern Kontakt aufgenommen hat. Zweck seiner Tätigkeit ist, das Erforderliche zu tun, damit zwei Parteien einen Vertrag schließen, ohne dass er selbst ein Eigeninteresse am Inhalt des Vertrags entwickelt. Kann dies bejaht werden, stellen die durchgeführten Vorprüfungen steuerfreie (Kredit-)Vermittlungstätigkeiten dar.

Hinweis: Zu beachten ist allerdings, dass die Steuerfreiheit generell nur vorliegt, wenn die Leistungen des Vermittlers direkt an Kreditgeber bzw. -nehmer erbracht und als eigenständige Vermittlungstätigkeit vergütet werden (BFH-Urteil vom 3.11.2005, Az. V R 21/05).