November 2012: Arbeitgeber

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen: Was ist ein Datenverarbeitungsgerät?

Die private Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten des Arbeitgebers ist steuerfrei. Aber was ist ein Datenverarbeitungsgerät bzw. welche Geräte fallen unter die Steuerbefreiung? Die Bundesregierung gibt Antworten.

Da es sich um ein betriebliches Gerät des Arbeitgebers handeln muss, ist z.B. die Überlassung von Smart TVs, Konsolen, iPods, MP3-Player und Spielautomaten grundsätzlich nicht steuerfrei. Steuerfrei ist also nur die Überlassung klassischer Datenverarbeitungsgeräte wie beispielsweise PCs, Laptops, Smartphones und Tablets.

Zum Hintergrund: Durch das Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und von steuerlichen Vorschriften vom 8.5.2012 wurde der Begriff „Personalcomputer“ infolge der technischen Entwicklung angepasst und durch „Datenverarbeitungsgerät“ ersetzt. Die Gesetzesänderung gilt rückwirkend in allen offenen Fällen ab dem Jahr 2000, dem Jahr der Einführung der Steuerbefreiungsvorschrift (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Harald Koch, Richard Pitterle und der Fraktion DIE LINKE, Drs. 17/9811 vom 23.5.2012; Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und von steuerlichen Vorschriften vom 8.5.2012, BGBl I 2012, 1030).