November 2004: Arbeitgeber

Steuerfreie Arbeitgeberleistung: Übernahme der Instrumentenversicherung

Beteiligt sich ein Arbeitgeber an den Kosten einer Instrumentenversicherung, die seine angestellten Orchestermitglieder abgeschlossen haben, handelt es sich nicht um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Es sind Aufwendungen im Interesse des Arbeitgebers, so die Entscheidung des Finanzgerichts Thüringen.

Im Urteilsfall unterhielt ein städtischer Eigenbetrieb ein Orchester. Die Mitglieder spielten überwiegend auf eigenen Instrumenten. Sie hatten die Instrumente in der Regel gegen Diebstahl und Beschädigung versichert. Von der jährlichen Versicherungsprämie hatte ihnen der Arbeitgeber 70 Prozent steuerfrei ersetzt. Das Urteil ist rechtkräftig (FG Thüringen, Urteil vom 15.10.2003, Az. IV 272/00).