Juni 2004: Kapitalanleger

Steuererstattung: Anrechnungsverfahren bei ausländischen Dividenden

Deutschen Kapitalanlegern winkt eine Steuer-Erstattung, wenn sie bis zum Jahr 2001 Dividenden aus dem Ausland bezogen haben. Denn das bis 2001 geltende deutsche Anrechnungsverfahren ist wahrscheinlich europarechtswidrig. Grund: Aktionäre eines deutschen Unternehmens erhalten eine Steuergutschrift über die vom Unternehmen entrichtete Körperschaftsteuer. Für Dividenden von ausländischen Unternehmen gilt das nicht.

Hintergrund: Vor dem Europäischen Gerichtshof steht derzeit das finnische Anrechnungsverfahren auf dem Prüfstand. In ihrem Schlussantrag bezeichnet die Generalanwältin die finnischen Regeln als europarechtswidrig. Da die Regeln des bis 2001 geltenden deutschen Anrechnungsverfahrens weitgehend identisch mit den finnischen sind, dürfte sich die Entscheidung auch für deutsche Kapitalanleger auswirken.

Hinweis: In den Fällen, in denen die Steuerbescheide noch offen sind, sollte Einspruch eingelegt werden. Unter Hinweis auf das anhängige Verfahren (Az. C – 319/02) sollte die Anrechnung von 3/7 der Dividende beantragt werden. In dieser Höhe stand deutschen Anlegern bei Inlandsfällen eine Steuergutschrift zu.