November 2004: Alle Steuerzahler

Steuerbescheid: Finanzamt muss die Berechnung erläutern können

Kann das Finanzamt die Berechnungen eines Steuerbescheids weder verbal noch schriftlich in verständlicher Form erklären, muss das Finanzamt dessen Vollziehung aussetzen. Zu diesem Ergebnis kommt das Finanzgericht Hamburg.

Das Finanzgericht sah ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids, da das Finanzamt die Berechnung nicht verständlich erklären konnte, die Vollstreckung des Bescheides aber bereits angeordnet war (Beschluss des Finanzgerichts Hamburg vom 16.4.2004, Az. III 114/04).