Dezember 2004: Alle Steuerzahler

Steueranmeldungen: Verspätungszuschläge ab 2004

Für verspätet abgegebene Umsatzsteuer- und Lohnsteueranmeldungen wurde die bisherige Regelung über die fünftägige Abgabeschonfrist ab 1.1.2004 ersatzlos gestrichen. Das heißt, es können schon bei kurzfristigen Versäumnissen unter 5 Tagen Verspätungszuschläge festgesetzt werden. Das gilt auch dann, wenn gleichzeitig Säumniszuschläge wegen der dreitägigen Zahlungsschonfrist nicht erhoben werden.