September 2004: Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

Stammeinlage: Keine Ein- und Auszahlung am selben Tag

Die Stammeinlageverpflichtung wird nicht erfüllt, wenn eine identische Barein- und Barauszahlung am selben Tag über ein Konto der (Vor-)GmbH abgewickelt wird. Denn, so der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 22.3.2004, in einem solchen Fall fehlt es an einer Leistung der geschuldeten Bareinlage zur endgültigen freien Verfügung der Geschäftsführer.
Der überaus enge zeitliche Zusammenhang zwischen Ein- und Auszahlung bewirkt die Nichterfüllung der Stammeinlageverpflichtung (BGH-Urteil vom 22.3.2004, Az. II ZR 7/02).