Januar 2006: Alle Steuerzahler

Spenden: Zusätzlicher Abzugshöchstbetrag steht jedem Ehegatten zu

Der zusätzliche Abzugshöchstbetrag für Spenden an bestimmte private Stiftungen in Höhe von 20.450 EUR steht bei zusammen veranlagten Ehegatten jedem Ehegatten gesondert zu. Ein zusammen veranlagtes Ehepaar kann also insgesamt einen Betrag von 40.900 EUR geltend machen. Das hat der Bundesfinanzhof jetzt klargestellt.

Hinweis: Der Sonderausgabenabzug in Höhe von 40.900 EUR ist auch möglich, wenn die Zuwendungen an die Stiftung ausschließlich aus dem Vermögen eines Ehegatten abgeflossen sind (BFH-Urteil vom 3.8.2005, Az. XI R 76/03).