März 2005: Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

Spekulationsgewinn: Bezugsrechte auf GmbH-Geschäftsanteile

Bezugsrechte von GmbH-Gesellschaftern auf neue Gesellschaftsanteile sind als Anschaffungskosten bei der Berechnung des Gewinns aus der Veräußerung der anlässlich einer Kapitalerhöhung erworbenen Anteile in Ansatz zu bringen, so der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil.

In dem Urteilsfall erfolgte im Jahr 1987 der Erwerb einer Beteiligung von 25 Prozent des Stammkapitals an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Zwei Jahre später wurde das Stammkapital verdoppelt. Die neuen Anteile wurden zum Nennwert ausgegeben. Nur fünf Monate danach wurden rund 16 Prozent der Anteile veräußert. Streitig war die Ermittlung des Spekulationsgewinns. Der BFH geht in seiner Entscheidung davon aus, dass die Veräußerung der GmbH-Anteile ein Spekulationsgeschäft im Sinne von § 22 Nr. 2, § 23 Bas. 1 Nr. 1b Einkommensteuergesetz darstelle. Bei der Ermittlung des Gewinns sind dem Veräußerungspreis nicht nur die Werbungskosten sowie als Anschaffungskosten für den Erwerb der neuen Anteile die geleistete Zuzahlung gegenüberzustellen. Entgegen der Auffassung des Finanzamts gehört ferner auch der Wert des Bezugsrechts zu den Anschaffungskosten. Auf Grund dessen ist in dem vorliegenden Fall bei der Veräußerung der GmbH-Geschäftsteile im Ergebnis kein Spekulationsgewinn entstanden (BFH-Urteil vom 21.9.2004, Az. IX R 36/01).