April 2004: Kapitalanleger

Spekulationsgeschäfte: Anerkennung von Werbungskosten

Finanzierungsaufwendungen zum Kauf eines Gebäudes können nach Auffassung des Finanzgerichts München auch dann Werbungskosten bei einem Spekulationsgeschäft sein, wenn das Gebäude im Spekulationszeitraum unentgeltlich an einen Angehörigen überlassen wurde.

Diesem Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Steuerpflichtige erwarb im Zwangsversteigerungsverfahren ein ihrer Tochter gehörendes Gebäude, wodurch ihr Finanzierungskosten in Höhe von umgerechnet 153.417 Euro entstanden. Nachdem sie zunächst das Gebäude unentgeltlich ihrer Tochter zur Nutzung überließ, veräußerte sie innerhalb von zwei Jahren das Gebäude an ihre Tochter mit einem Gewinn von umgerechnet 150.755 Euro.

Folge: Mit der unentgeltlichen Nutzungsüberlassung liegt keine schädliche Privatnutzung vor, da bei der Steuerpflichtigen von Anfang an eine Veräußerungsabsicht bestand. Die zwischenzeitliche Nutzung ist nicht den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zurechenbar, sondern als Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften zu berücksichtigen. (FG München, Urteil vom 22.7.2003, Az. 6 K 4124/01, Rev. BFH, Az. IX R 51/03)