April 2006: Kapitalanleger

Sparerfreibetrag: Neuerungen durch familieninterne Verteilung ausgleichen

Ab 2007 soll der Sparerfreibetrag für Verheiratete auf 1.500 EUR und für Ledige auf 750 EUR sinken. Damit nicht auch noch die Nachsteuerrendite sinkt, kann eine Aufteilung von Guthaben und Wertpapierdepots auf Eltern und ihre minderjährigen Kinder lohnenswert sein. Denn über den eigenen Sparer- und Grundfreibetrag sowie Werbungskosten- und Sonderausgabenpauschbetrag können Sohn oder Tochter ab dem kommenden Jahr Kapitaleinnahmen in Höhe von 8.501 EUR steuerfrei vereinnahmen, sofern sie keine anderen Einkünfte haben. Bei einer durchschnittlichen Verzinsung von vier Prozent kann damit Kapitalvermögen von mehr als 200.000 EUR, etwa im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge, auf Kinder übertragen werden, um diese Grenze auszunutzen.

Bei Schenkungen an Minderjährige ist allerdings Folgendes zu beachten: Eltern können ihre Kinder selber vertreten, wenn Wertpapiere oder Sparguthaben geschenkt werden, da in diesen Fällen das Geschenk für das Kind nur mit Vorteilen verbunden ist. Kann es bei Rechtsgeschäften für das minderjährige Kind aber auch zu Nachteilen kommen, z.B. bei Schenkungen unter einer Auflage oder der Übertragung von Gesellschaftsbeteiligungen muss zur Vertretung des Kindes ein Ergänzungspfleger bestellt werden. In jedem Fall bleiben für die Kinder von den Eltern zugewandte Vermögenswerte in Höhe von 205.000 EUR schenkungssteuerfrei. Eine beim Finanzamt zu beantragende Nicht-Veranlagungs-Bescheinigung sorgt dafür, dass für sämtliche Erträge kein Zinsabschlag einbehalten wird.

Hinweis: Nach der Schenkung muss für einen Dritten allerdings erkennbar sein, dass tatsächlich ein Besitzerwechsel stattgefunden hat. Das gelingt durch die Anlage von Konten und Depots auf den Namen des Kindes. Da die Eltern das Vermögen für Minderjährige lediglich verwalten, aber nicht darüber verfügen dürfen, müssen die Wertpapiererträge ebenfalls dem Kind zufließen. Diese Erlöse dürfen die Eltern dann wieder zu Gunsten des Kindes investieren. Dabei sind von den Eltern allerdings die allgemeinen Grundsätze einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung zu beachten.