Juli 2015: Kapitalanleger

Spanische Quellensteuer: Sonderregelung wurde aufgehoben

| Für Dividendenzahlungen aus Spanien erhielten nicht in Spanien ansässige Empfänger aus einem EU- oder DBA-Staat auf Antrag eine Erstattung der Quellensteuer für maximal 1.500 EUR Dividenden pro Jahr. Da diese Regelung mit Wirkung zum 1.1.2015 aufgehoben wurde, hat das Bundesfinanzministerium nun zur Anrechnung spanischer Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer Stellung bezogen. |

Ab dem 1.1.2015 kann die auf spanische Dividenden entfallende Quellensteuer auf die im Steuerabzugsverfahren erhobene deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden. Anzurechnen ist dabei aber nur die festgesetzte und gezahlte und um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzte ausländische Steuer.

Quelle | BMF-Schreiben vom 18.3.2015, Az. IV C 1 – S 2406/10/10001 :002, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 144295