März 2007: Arbeitgeber

Sozialversicherungspflichtig: Vom Arbeitgeber übernommene Bußgelder

Der Bundesfinanzhof hatte jüngst entschieden, dass für Kurierfahrer kein (lohnsteuerpflichtiger) Arbeitslohn entsteht, wenn der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen die Buß- und Verwarnungsgelder übernimmt. Nach Auffassung des Sozialgerichts Leipzig hat der Arbeitgeber hierfür jedoch Sozialabgaben zu erheben, weil der Arbeitnehmer durch die Übernahme etwas spart und von einer persönlichen Verbindlichkeit befreit wird (SG Leipzig, Beschluss vom 16.8.2006, Az. S 8 KR 258/06 ER).