Januar 2007: Arbeitgeber

Sozialversicherungsbeiträge: Entwarnung für Arbeitgeber bei Minijobs

Jüngst ist entschieden worden, dass Arbeitgeber für bisher nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge auch dann haften, wenn sie unverschuldet von den weiteren Minijobs eines geringfügig Beschäftigten nichts wussten. Die Minijob-Zentrale gibt hier jetzt aber Entwarnung, denn dieses Urteil habe sich auf die Rechtslage vor dem 1.4.2003 bezogen. Wenn nachträglich im Rahmen einer Betriebsprüfung festgestellt wird, dass eine Versicherungspflicht besteht, tritt diese regelmäßig mit dieser Feststellung ein und gilt damit nur für die Zukunft. Eine Haftung für die Vergangenheit besteht nicht.

Hinweis: Arbeitgeber können sich hierauf aber nur berufen, wenn sie ihre Aufklärungs- und Nachweispflichten erfüllen. Daher sollten sie vor Beginn der Beschäftigung schriftlich abfragen, ob der Arbeitnehmer bereits geringfügig oder versicherungspflichtig beschäftigt ist (Knappschaft Bahn See, Pressemitteilung vom 26.9.2006).