August 2004: Alle Steuerzahler

Sonstige Einkünfte: Provision beim Kauf einer Immobilie

Einen nicht gerade alltäglichen, aber dennoch interessanten Fall im Zusammenhang mit einem Grundstückserwerb hat der Bundesfinanzhof wie folgt entschieden: Wer beim Kauf einer Immobilie von der Gesellschaft, die das Grundstücksgeschäft vermittelt hat, eine Provision für den Abschluss des Kaufvertrags erhält, muss diese Provision nicht als sonstige Einkünfte versteuern. Das gilt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs jedenfalls dann, wenn darüber hinaus keine weiteren Leistungsbeziehungen mit dem Vermittler bestehen.

Hinweis: Die Provision mindert die Anschaffungskosten der Immobilie. Wird die Immobilie zur Erzielung von Einkünften eingesetzt (Vermietung, eigenbetriebliche Nutzung), verringert sich dadurch die Gebäudeabschreibung. Bei der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken vermindert sich die Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage (BFH-Urteil vom 16.3.2004, Az. IX R 46/03).