Juni 2004: Alle Steuerzahler

Sonstige Einkünfte: Eigenprovision des Versicherungsnehmers

Wer bei Abschluss eines Versicherungsvertrags mit dem Versicherungsvertreter aushandelt, dass dieser ihm einen Teil seiner Provision weitergibt, muss die Zahlung nicht als sonstige Einkünfte versteuern (BFH-Urteil vom 2.3.2004, Az. IX R 68/02).