Juni 2006: Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

Sonderausgaben: Bei zeitweise sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit

Wurde ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer nur für einen Teil des Jahres als sozialversicherungspflichtig eingestuft und zahlte die GmbH deshalb nur für diesen Zeitraum Sozialversicherungsbeiträge, sind die sozialversicherungsfreien Einnahmen bei der Kürzung des Vorwegabzugs nicht einzubeziehen. Dieser Entscheidung des Bundesfinanzhofs lag folgender Sachverhalt zu Grunde:

Ein Ingenieur war 2001 als Geschäftsführer einer GmbH tätig, an der er mit 20 Prozent beteiligt war. Eine versicherungsrechtliche Beurteilung des Beschäftigungsverhältnisses durch die Krankenkasse ergab, dass es seit dem 24.1.2001 als nicht sozialversicherungspflichtig anzusehen ist. Die GmbH hatte deshalb lediglich im Januar 2001 auf ein Gehalt von 6.190 DM Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Das Finanzamt bezog trotzdem das volle – d.h. insbesondere das nicht sozialversicherungspflichtige – Jahresgehalt aus der nichtselbstständigen Tätigkeit in die Bemessungsgrundlage für die Kürzung des Vorwegabzugs mit ein. Die Erhebung der Einkommensteuer wurde auf Grund dessen unter voller Kürzung des Vorwegabzugs vorgenommen.

Hinweis: Die Entscheidung dürfte nur noch für Fälle bis 2004 von Bedeutung sein. Durch das Alterseinkünftegesetz gibt es ab 2005 zwar wieder eine Kürzungsvorschrift bei der Basisversorgung. Diese ist aber so formuliert, dass nur "schädliche" Einnahmen einbezogen werden können (BFH-Urteil vom 11.1.2006, Az. XI R 31/04).