November 2006: Freiberufler und Gewerbetreibende

Sofort abzugsfähige Betriebsausgabe: Aufwand für Pkw-Beschriftung

Aufwand zu Werbezwecken für die Umlackierung und Beschriftung von Fahrzeugen und Maschinen, die zum Anlagevermögen gehören (dazu gehören alle Vermögensgegenstände eines Unternehmens, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen), führt nicht zu aktivierungspflichtigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Es ist im Gegenteil von sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben auszugehen.

Hinweis: Damit muss dieser Aufwand nicht erst im Wege der Fahrzeug-Abschreibung geltend gemacht werden. Denn die Fahrzeuge werden nicht durch die Beschriftung und Lackierung in Betriebsbereitschaft versetzt. Auch wird dadurch kein eigenständiges Wirtschaftsgut hergestellt, das gesondert abzuschreiben wäre (FG München, Urteil vom 10.5.2006, Az. 1 K 5521/04 – rkr.).