Mai 2003: Abschließende Hinweise

Service-Center für geringfügig Beschäftigte hat Arbeit aufgenommen

Das Beitrags- und Meldeverfahren für geringfügig entlohnte Beschäftigte sowohl im gewerblichen Bereich als auch in Privathaushalten ist – unabhängig von der bisherigen Versicherung bei einer Krankenkasse – der Bundesknappschaft, Verwaltungsstelle Cottbus, übertragen worden. Daher sind die Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung und die Pauschalsteuer für die geringfügig entlohnten Beschäftigten vom Beitragsmonat April 2003 an erstmals bis zum 15. Mai 2003 an die Bundesknappschaft abzuführen. Die erforderlichen Meldungen für sozialversicherungsfrei geringfügig Beschäftigte – sowohl für geringfügig entlohnte Beschäftigte als auch für kurzfristig Beschäftigte – sind seit April 2003 ebenfalls an die Bundesknappschaft zu richten. Die Bundesknappschaft ist außerdem für die Lohnfortzahlungsversicherung der geringfügig entlohnten Beschäftigten zuständig.

Das Service Center der Bundesknappschaft hat inzwischen seine Arbeit aufgenommen. Es ist montags bis freitags unter der kostenfreien Telefonnummer 08000 200 504 zu erreichen. Weitere Informationen können auch im Internet unter www.minijobzentrale.de abgerufen werden.