Dezember 2005: Arbeitgeber

Sachbezugswerte: Zu erwartende Anpassung für 2006

Wie in jedem Jahr wird auch für den 1.1. 2006 mit einer Anpassung an die Sachbezugswerte für "Unterkunft und Verpflegung" gerechnet. Die Sachbezugsverordnung bestimmt für Zwecke der Sozialversicherung und der Besteuerung den Wert der Sachbezüge, die Arbeitnehmer als Teil ihres Arbeitsentgeltes erhalten. Das Bundeskabinett hat inzwischen die Sachbezugswerte für das Jahr 2006 beschlossen. Der Entwurf der Sachbezugsverordnung bedarf jedoch noch der Zustimmung des Bundesrats. Es ist allerdings nicht davon auszugehen, dass es noch Änderungen geben wird.

Danach ergibt sich im Jahr 2006 ein monatlich zu erwartender Sachbezugswert für

  • Verpflegung und Unterkunft (Gesamtsachbezugswert)

    • in den alten Bundesländern iHv.: 399,20 EUR (2005: 394,50 EUR)

    • in den neuen Bundesländern iHv.: 384,70 EUR (2005: 378,30 EUR)

  • Verpflegung der Arbeitnehmer (= Frühstück, Mittagessen und Abendessen)

    • für das gesamte Bundesgebiet iHv.: 202,70 EUR (2005: 200,30 EUR)

  • Unterkunft, belegt mit einem volljährigen Arbeitnehmer

    • in den alten Bundesländern iHv.: 196,50 EUR (2005: 194,20 EUR)

    • in den neuen Bundesländern iHv.: 182,00 EUR (2005: 178,00 EUR).

Hinweis: Die höheren monatlichen Sachbezugswerte für Verpflegung führen z.B. dazu, dass Arbeitnehmer für Kantinenessen, Essensgutscheine oder Restaurantschecks im Jahr 2006 einen höheren Eigenanteil zahlen müssen, damit der Zuschuss durch den Arbeitgeber steuerfrei bleibt. Bei den Sachbezugswerten für die Verpflegung der Arbeitnehmer ist zu beachten, dass diese nicht identisch sind mit denen für Familienangehörige. Für die Sachbezugswerte "Unterkunft" gibt es folgende weitere Unterscheidungskriterien:

  • Art der Unterkunft, d.h. Gemeinschaftsunterkunft, allgemeine Unterkunft oder Aufnahme in den Arbeitgeberhaushalt,

  • die Belegungsdichte und

  • dem Personenkreis, d.h. volljähriger Arbeitnehmer oder Jugendlicher/Auszubildender.