September 2009: Abschließende Hinweise

Rußpartikelfilter: 330 EUR jetzt auch als Barzuschuss

Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes wurde die steuerliche Förderung der Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Partikelminderungssystemen (Rußpartikelfilter) über die Kfz-Steuer geregelt. Diesel-Pkw, die bis zum 31.12.2006 erstmals zugelassen und in der Zeit vom 1.1.2006 bis 31.12.2009 mit genehmigter Partikelminderungstechnik nachgerüstet werden, erhalten eine befristete Steuerbefreiung im Wert von 330 EUR.

Als neue Alternative gibt es für die Nachrüstung von Pkw ab dem 1.8 bis zum 31.12.2009 (Nachrüstdatum) eine direkte Förderung durch einen Zuschuss in Höhe von 330 EUR. Die bisherige Fördermöglichkeit über eine zeitlich befristete Kfz-Steuerbefreiung bleibt als Wahlrecht erhalten. Die Abwicklung der direkten Förderung erfolgt nicht über die Finanzämter, sondern über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de). Ab dem 1.9.2009 steht dort für die Antragstellung eine Antragsmaske zur Verfügung (Mitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 31.7.2009).