Dezember 2005: Abschließende Hinweise

Riester-Förderung: Ein Überblick für die Jahre 2005/2006

Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die staatlich gefördert wird. Für das Jahr 2005 kann der Versicherte vom Staat maximal 76 EUR Grundzulage und 92 EUR Kinderzulage je Kind erhalten. Ab dem Jahr 2006 erhöhen sich die Zulagen auf 114 EUR Grundzulage und 138 EUR Kinderzulage je Kind. Voraussetzung für den Erhalt der o.a. Zulagen ist die Zahlung eines Mindesteigenbeitrags. Das gewünschte Sparvolumen beträgt im Jahr 2005 2 Prozent des Vorjahreseinkommens. Es setzt sich zusammen aus den staatlichen Zulagen und dem Mindesteigenbeitrag des Steuerpflichtigen. Der Mindesteigenbeitrag liegt also bei zwei Prozent des Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulage. Im Jahr 2006 beträgt er 3 Prozent. Allerdings muss der Riester-Sparer zumindest den so genannten Sockelbetrag von 60 EUR jährlich aufwenden, um die ungekürzte Zulage zu erhalten.

Hinweis: Außerdem besteht die Möglichkeit, die Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend zu machen. Das Finanzamt prüft dann, ob der Steuerpflichtige über die Zulage hinaus diese Steuervorteile erhält. Im Jahr 2005 können so inklusive Zulagen maximal 1.050 EUR abgesetzt werden und im Jahr 2006 maximal 1.575 EUR.