August 2007: Abschließende Hinweise

Rentenwertbestimmungsverordnung 2007: Erhöhung der Altersbezüge

Nachdem der Bundesrat der Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zugestimmt hat, ist diese am 1.7.2007 in Kraft getreten. Danach erhöhen sich die gesetzlichen Altersbezüge um 0,54 Prozent in Ost- und Westdeutschland. Der nach der Erhöhnung maßgebende neue aktuelle Rentenwert beträgt demnach 26,27 EUR (West) und 23,09 EUR (Ost).

Hinweis: Die Änderung der aktuellen Rentenwerte wirkt sich auch auf Bereiche der Sozialversicherung aus. So werden z.B. die Mindest- und Höchstsätze des Pflegegeldes in der gesetzlichen Unfallversicherung neu bestimmt. Damit beträgt das Pflegegeld aktuell monatlich zwischen 297 EUR und 1.186 EUR in den alten Bundesländern und zwischen 257 EUR und 1.029 EUR in den neuen Bundesländern (Rentenwertbestimmungsverordnung 2007 vom 14.6.2007).