Januar 2005: Abschließende Hinweise

Rechengrößen, Beitragsbemessungsgrenzen und -grundlagen 2005

Für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie für das Recht der Arbeitsförderung sind gewisse Rechengrößen, Beitragsbemessungsgrenzen oder Berechnungsgrundlagen zu beachten. Diese werden nachstehend aufgezeigt. Soweit dabei kein Jahreswert angegeben ist, sind die monatlichen Werte Grundlage für die Berechnung des jeweiligen Werts.

Rechengröße, Bemessungsgrenze, Beitragsbemessungsgrundlage Alte Bundesländer Beitrittsgebiet
monatlich jährlich monatlich jährlich
Beitragsbemessungsgrenzen Euro Euro Euro Euro
a) gesetzliche Rentenversicherung 5.200,00 62.400,00 4.400,00 52.800,00
b) Arbeitsförderung 5.200,00 62.400,00 4.400,00 52.800,00
c) knappschaftliche Rentenversicherung 6.400,00 76.800,00 5.400,00 64.800,00
d) Kranken- und Pflegeversicherung 3.525,00 42.300,00 3.525,00 42.300,00
         
Jahresarbeitsentgeltgrenze        
a) Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung 3.900,00 46.800,00 3.900,00 46.800,00
b) Versicherte der privaten Krankenversicherung 3.525,00 42.300,00 3.525,00 42.300,00
         
Bezugsgröße 2.415,00 28.980,00 2.030,00 24.360,00
         
Entgeltgrenze für geringfügige Beschäftigungen        
a) allgemein 400,00 4.800,00 400,00 4.800,00
b) in Haushalten 400,00 4.800,00 400,00 4.800,00
         
Geringverdienergrenze für Auszubildende 325,00 325,00
Einnahmefreigrenze für Versorgungsbezüge 120,75 120,75
         
Höchstbeitragszuschuss für PKV-Versicherte        
a) allgemein 252,04 252,04
b) Bezieher von Vorruhestandsgeld 226,83 226,93
         
Beitragszuschuss Pflegeversicherung
(ohne Sachsen)
29,96 29,96
         
Beitragszuschuss für Lebensversicherung/ Versorgungseinrichtung bis zu 507,00 429,00
         
Familienversicherung bei monatlichen Gesamteinkommen bis zu 345,00 345,00
         
Mindestbemessungsgrundlage Kranken- und Pflegeversicherung monatlich        
a) freiwillig Krankenversicherte allgemein 805,00 805,00
b) krankenversicherte hauptberuflich Selbständige 1.811,25 1.811,25
c) Bezieher eines Existenzgründerzuschusses 1.207,50 1.207,50
d) Künstler und Publizisten 402,50 402,50
e) behinderte Menschen (in Werkstatt für behinderte Menschen) 483,00 483,00
f) Jugendliche (die für Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen) 483,00 483,00
g) Studenten 466,00 466,00
h) Krankenversicherung während Auslandsaufenthalt (ohne Leistungsanspruch) 241,50 241,50
i) Pflegeversicherung während Auslandsaufenthalt (ohne Leistungsanspruch) 402,50 402,50
         
Mindestbemessungsgrundlage Rentenversicherung        
a) freiwillige Rentenversicherung – allgemein 400,00 400,00
b) Selbständige (einschließlich Handwerker) 2.415,00 2.030,00
c) Entwicklungshelfer und Entsandte der Firmen 3.466,84 2.933,48
d) Mitglieder geistlicher Genossenschaften 966,00 812,00
e) Wehr- und Zivildienstleistende 1.449,00 1.218,00
f) Künstler und Publizisten 325,00 325,00
g) Praktikanten und Auszubildende ohne Arbeitsentgelt 24,15 20,30
h) behinderte Menschen (in Werkstatt für behinderte Menschen) 1.932,00 1.624,00
i) Jugendliche (die für Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen) 483,00 406,00
         
Beitragsbemessungsgrundlage Arbeitsförderung        
a) behinderte Menschen (in Werkstatt für behinderte Menschen) 483,00 406,00
b) Jugendliche (die für Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen) 483,00 406,00
c) Praktikanten und Auszubildende ohne Arbeitsentgelt 24,15 20,30
d) Teilnehmer freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr 2.415,00 2.030,00
         
Mindesthinzuverdienstgrenzen für Rentner        
a) Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres 345,00 345,00
         
b) Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung        
in voller Höhe 811,34 713,22
in Höhe der Hälfte 1.011,23 888,94
         
c) Rente wegen voller Erwerbsminderung        
in Höhe von Dreivierteln 611,44 537,50
in Höhe der Hälfte 811,34 713,22
in Hohe von einem Viertel 1.011,23 888,94
         
d) Teilrente wegen Alters        
in Höhe von einem Drittel 913,24 802,80
in Höhe der Hälfte 685,91 602,96
in Höhe von zwei Dritteln 458,58 403,12
         
Sachbezugswerte für        
a) freie Verpflegung insgesamt 200,30 200,30
davon für Frühstück 43,80 43,80
für Mittag- und Abendessen je 78,25 78,25
b) freie Unterkunft allgemein 194,20 178,00
c) Gemeinschaftsunterkunft im Arbeitgeberhaushalt 165,07 141,30