Januar 2003: Umsatzsteuerzahler

Rabattgutscheine

Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg müssen die Hersteller für den von ihnen gewährten Rabattbetrag künftig keine Mehrwertsteuer mehr abführen, bzw können die Mehrwertsteuer für ihre Leistungen mindern. Demnach werden an Endverbraucher gerichtete Rabattgutscheine für die Hersteller künftig an Attraktivität gewinnen. Die gegenteiligen Vorschriften in Deutschland verstoßen gegen europäisches Recht (EuGH, Az. C-427/98).