Dezember 2004: Kapitalanleger

Private Veräußerungsgeschäfte: Wertpapierverkäufe ab 1999

Die Besteuerung von privaten Veräußerungsgeschäften mit Wertpapieren in den Jahren 1997 und 1998 wurde vom Bundesverfassungsgericht auf Grund mangelnder Kontrollmöglichkeiten für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt. Diese Entscheidung erstreckte sich jedoch nicht auf die Folgejahre. Die Finanzverwaltung sah keinen Anlass mehr, Einkommensteuerbescheide aus diesem Grund für die Veranlagungszeiträume ab 1999 vorläufig zu erteilen. Zwischenzeitlich wurden jedoch seitens der Finanzgerichte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit auch für die Jahre ab 1999 laut. Das Bundesverfassungsgericht wird vorrausichtlich auch für diese Jahre angerufen. In bedeutsamen Fällen sollte gegen alle noch offenen Steuerbescheide Einspruch eingelegt und Aussetzung der Vollziehung beantragt werden beziehungsweise der Finanzrechtsweg durch Klage eröffnet werden.