Januar 2003: Arbeitgeber

Private Nutzung des Betriebs-Pkw

Die Prüfer der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte vertreten die Auffassung, dass ein Ehegatte, der im Betrieb mitarbeitet und den Betriebs-Pkw für private Fahrten nutzt, den Wert der privaten Kfz-Nutzung als "geldwerten Vorteil" versteuern muss. Dies hat vor allem bei "geringfügig Beschäftigten" gravierende Auswirkungen. Durch diese Regelung wird in vielen Fällen die bisherige 325-Euro-Grenze überschritten. Das gesamte Entgelt wird damit lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Die Folge können drohende Nachzahlungen sein.

Der oben genannten Auffassung könnte man im Einspruchsverfahren mit der Argumentation entgegen treten, dass die private Nutzung des Betriebs-Pkw durch den Arbeitnehmer-Ehegatten auf familienrechtlicher Basis "zur Förderung der Lebensgemeinschaft" erfolgt und nicht auf Grund des Arbeitsverhältnisses. In diesem Fall liegt kein lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn vor. Die Nutzung ist bereits mit der Versteuerung des Privatanteils durch den Arbeitgeber-Ehegatten abgegolten.