Juni 2004: Alle Steuerzahler

Private Belege: Aufbewahrung durch den Steuerpflichtigen

Die Oberfinanzdirektion München hat in einer Verfügung vom 9.2.2004 bestimmt, dass die von Steuerpflichtigen eingereichten Belege aus dem Privatbereich bereits bei der Veranlagung so eingehend geprüft und gewürdigt werden sollen, dass eine spätere erneute Beleganforderung entbehrlich ist. Sollten die Belege bei einer Vorbehaltsveranlagung noch einmal benötigt werden, ist auf eine möglicherweise erneute Vorlage und auf die Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen hinzuweisen.

Hinweis: Diese Verfügung wurde durch die Oberfinanzdirektion München erlassen. Steuerpflichtige in anderen Veranlagungsbezirken sollten eigenständig darauf achten, Belege aufzubewahren, die für weitere Verfahren benötigt werden (OFD-München, Verfügung vom 9.2.2004 – S 0240 – 4 St 312).